Ihr Urlaub mit Privatsphäre und Komfort
Privatsphäre und ausreichend Platz ist Ihnen im Urlaub wichtig? Unsere Empfehlung: eine Ferienwohnung in Meran und Umgebung, ein Appartement oder Residence. Mit 2 Schlafzimmer, oder auch nur mit einem – je nach dem. Und nachdem es ohnehin am Schönsten ist, den Urlaub mit der ganzen Familie zu verbringen – dann gibt es auch FeWo im Meraner Land mit 3 und mehr Schlafzimmern, mit Garten oder Terrasse.
Ferienwohnungen nach Ort ...
Warum die Ferienwohnungen in Meran und Umgebung die perfekte Wahl für Ihren Urlaub sind
- Viel Privatsphäre und viel Platz zum Entspannen
- Flexible Verpflegung – für einen Urlaub ganz nach Ihrem Rhythmus
- Preis-Leistungs-Verhältnis das garantiert überzeugt
- Große Auswahl für jeden Geschmack
- Ideal auch für längere Aufenthalte
Häufig gestellte Fragen
zu den Ferienwohnungen im Meraner Land
Wo finde ich eine Übersicht von Ferienwohnungen und Appartements im Meraner Land?
Eine komplette Übersicht mit allen Details der Ferienwohnungen und Appartements aus der Urlaubsregion Meraner Land sowie der Möglichkeit eine unverbindliche Anfrage an die Vermieter zu richten, finden Sie auf VIVOMeranerland.
Gibt es im Meraner Land auch Ferienwohnungen mit Pool?
Ja, vor allem das Meraner Land ist eine jener Urlaubsregionen Südtirols, in denen es sehr viele Ferienwohnungen, Appartements und Residence gibt, die auch einen Pool haben – meist ein kleines Freibad.
Gibt es im Meraner Land auch Ferienwohnungen am Bauernhof?
Ja. Urlaub auf dem Bauernhof im Meraner Land bietet als Unterkunft sowohl Ferienwohnungen als auch Zimmer an.
Wer reinigt die Ferienwohnung und wann?
Ferienwohnungen werden vom Vermieter immer nach Abreise bzw. vor Ankunft der nächsten Gäste gereinigt – also nicht täglich. Während Ihres Aufenthaltes sind Sie selbst für die Reinigung verantwortlich, müssen also für ein täglich sauberes Geschirr sorgen. Auf Wunsch und gegen einen kleinen Aufpreis, ist es aber auch möglich, eine tägliche Reinigung hinzuzubuchen – wird vor allem in größeren Apartmenthotels und in Residence angeboten.
Wird die Ortstaxe in den Ferienwohnungen pauschal pro Wohneinheit eingehoben?
Nein, die Ortstaxe wird nicht pauschal verrechnet. Sie richtet sich nach der Anzahl der Personen (ab 14 Jahren). Mieten Sie eine Ferienwohnung für 2 Erwachsene und 1 Kind von 10 Jahren, so zahlen Sie für 2 Personen die Ortstaxe, ist das Kind schon älter als 14, dann für 3.